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Konfliktlösungsmanagement als Bestandteil des Schulprogramms am Laurentianum

Sind die Verfahrensabläufe eines Beschwerdeverfahrens transparent und werden von allen Beteiligten als selbstverpflichtend akzeptiert und eingehalten, so können Beschwerden für die Schulentwicklung und damit für die Qualität der gemeinsamen schulischen Arbeit sinnvoll genutzt werden.

Ein Konfliktlösungsmanagement in diesem Sinne verfolgt die folgenden Ziele:

  • Alle Beteiligten gehen sachlich und konstruktiv mit Beschwerden um.
  • Für allen Beteiligten ist das Beschwerdefahren transparent und die Instanzenwege liegen fest.
  • Alle Beteiligten können sich auf jeder Stufe des Instanzenweges darauf verlassen, dass der Beschwerde zeitnah nachgegangen, besprochen und das Ergebnis kommuniziert wird.
  • Die Einhaltung des Verfahrens führt zu einer Entlastung bei allen Beteiligten. Ein Konfliktlösungsmanagement in diesem Sinne setzt voraus, dass grundsätzlich alle Beteiligten Vertrauen zueinander haben und jeder, der eine Beschwerde vorbringt, sich darauf verlassen kann, dass dieses Vertrauensverhältnis nicht beschädigt wird oder zu Nachteilen an anderer Stelle führt.

Konflikte dort bearbeiten, wo sie entstehen

Beschwerden oder Probleme werden im Sinne einer vertrauensvollen Kommunikation zunächst dort besprochen, wo sie entstanden sind. Erst wenn auf dieser Anfangsebene keine Lösung gefunden wird, geht die Bearbeitung in einen vorgegebenen Instanzenweg.

Prüfung

Kommt es zu einer Beschwerde, so prüfen die Beteiligten zunächst folgende Fragen:

  • Um welches Problem geht es?
  • Gegen wen oder was richtet sich die Beschwerde?
  • Wer sind geeignete Ansprechpartner:innen?

Die bzw. der Ansprechpartner:in macht deutlich,

  • dass sie bzw. er zur Beschwerde zunächst keine inhaltliche oder wertende Stellung nehmen wird.
  • Sie bzw. er verweist auf das an der Schule geltende Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und bietet in diesem Rahmen Unterstützung im Umgang mit der Beschwerde an.

Personenkreis für Gespräche klären und kontaktieren

Zur Vereinbarung zu Gesprächen mit dem Ziel der Lösung des Problems oder der Beschwerde abzuhelfen enthält immer, welche Personen daran teilnehmen. Erzielen die Beteiligten darüber keine Einigung, entscheidet die jeweils nächsthöhere Instanz darüber.

  • Sollte eine von einer Beschwerde betroffene Lehrkraft Unterstützung benötigen, ist es Aufgabe der Schulleitung und ggf. des Lehrerrats diese im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht anzubieten.
  • Zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die eine Beschwerde vortragen möchten stehen die SV-LehrerInnen zur Verfügung.
  • Beschwerdeführende Eltern erhalten das Angebot, sich an die Vorsitzenden der Schulpflegschaft zu wenden.

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