Haus- und Schulordnung

Gemeinsam lernen und leben wir in unserer Schule!

Gemeinsam wollen wir in unserer Schule für das Lernen und die Begegnung miteinander Regeln beachten und verantworten.

  1. Wir gehen freundlich und fair miteinander um.
  2. Wir achten den anderen mit seinen Stärken und Schwächen.
  3. Wir schützen die Schwächeren.
  4. Wir nehmen Rücksicht.
  5. Wir hören zu.
  6. Wir übernehmen Verantwortung.
  7. Wir beschädigen kein fremdes Eigentum.
  8. Wir beachten die Einhaltung der Regeln in unserer Schule.

Wir dulden keine Gewalt und verachten Verleumdungen, Beleidigungen und Ausübung von seelischem Druck. Wir lösen Konflikte gewaltfrei. Ausgebildete Streitschlichter können dabei helfen.

Wir wünschen uns, dass sich alle für ein gutes Schulklima einsetzen.

Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr, das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr geöffnet.

Die Schülerinnen und Schüler sollten nicht früher als 15 Minuten, spätestens jedoch 5 Minuten

vor Unterrichtsbeginn an der Schule sein.

Der Haupteingang und das Pädagogische Zentrum unserer Schule werden um 7.20 Uhr geöffnet.

Die Klassenräume können ab 7.40 Uhr betreten werden.

Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses auf dem Schulgelände in den dafür vorgesehenen Bereichen ab. Die Fahrräder sind aus Gründen des Versicherungsschutzes abzuschließen.

Während der regulären Schulzeit darf der Schulhof aus Sicherheitsgründen nicht mit Motorfahrzeugen, Fahrrädern, Skateboards u.ä. befahren werden.

Wer motorisiert zur Schule kommt, stellt das Fahrzeug auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Hallenbad ab.

Der Parkplatz auf dem Schulgelände steht ausschließlich den Lehrerinnen und Lehrern sowie dem Schulpersonal und Gästen zur Verfügung.

Personen, die den Aufzug benutzen dürfen, erhalten einen Schlüssel bei der Hausmeisterin.

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist die Schule am Tage der Erkrankung zu benachrichtigen, spätestens am zweiten Unterrichtstag. Nach Beendigung des Schulversäumnisses wird eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht.

In der Sekundarstufe II ist bei Versäumnis einer Klausur die Schule vor Unterrichtsbeginn zu benachrichtigen.

In der Regel wird eine ärztliche Bescheinigung gefordert.

Im Fall einer Erkrankung während der Unterrichtszeit melden sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler bei den jeweils Unterrichtenden ab. Anschließend melden sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 im Sekretariat. Von dort aus werden die Erziehungsberechtigten informiert, die entweder ihr Kind abholen oder ihr Einverständnis zur selbstständigen Heimfahrt geben. Nach Ankunft zu Hause erfolgt ein Rückruf im Sekretariat. Eine schriftliche Entschuldigung für das frühzeitige krankheitsbedingte Verlassen der Schule wird ggf. nachgereicht.

Jeder bemüht sich unsere Schule sauber zu halten. Das gilt für alle Klassen- und Fachräume, die Flure und insbesondere für das Pädagogische Zentrum. Auch auf dem übrigen Schulgelände sind Verunreinigungen und unnötige Verschmutzungen zu vermeiden. Die aufgestellten Müllbehälter sind zu benutzen.

Die Ordnung in den Klassen und Fachräumen zu gewährleisten ist Aufgabe aller. Ein Wechsel der Unterrichtsräume erfordert besondere Rücksichtnahme auf die nachfolgende Lerngruppe. Am Ende jeder Stunde sind die Tafeln zu reinigen und die Arbeitsplätze sauber zu verlassen. Nach Unterrichtsschluss bringen die Schülerinnen und Schüler ihre Plätze in Ordnung, stellen ihre Stühle auf die Tische und schließen bzw. verriegeln die Fenster.

Der von der Schulleitung eingeteilte Reinigungsdienst sowie der PZ-Dienst werden von den jeweiligen Klassen bzw. Kursen sorgfältig ausgeführt. Der PZ-Dienst wird wöchentlich von einer Klasse der Sekundarstufe I, der übrige Reinigungsdienst von eingeteilten Klassen und Kursen am Ende einer Schulwoche mit Beginn der 2. großen Pause durchgeführt. Die Reinigungswerkzeuge stellt die Hausmeisterin zur Verfügung.

Rauchen ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht gestattet. Alle Raucher benutzen für die Zigarettenreste die mit Sand gefüllten Behälter oberhalb der Treppe vor dem Haupteingang.

Die Garderobe soll an die dafür vorgesehenen Haken vor den Klassenräumen gehängt werden.

Nach Beendigung der 2. Stunde verlassen zur großen Pause alle Schülerinnen und Schüler unaufgefordert die Fach- und Klassenräume sowie die Flure und Treppen. Die eingeteilten Aufsichtspersonen kontrollieren die Räume und beaufsichtigen die Schülerinnen und Schüler in den Pausenbereichen. Der Schulhof und das PZ stehen für die Pause zur Verfügung.

Im Gebäude, insbesondere im PZ, in den Fluren und auf den Treppen ist Drängeln, Laufen und Lärmen nicht erlaubt. Wegen der Unfallgefahren sind alle Fang-, Wurf-, Lauf- und Ballspiele im Gebäude und in den Pavillons untersagt.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht aus den Fenstern hinauslehnen, nichts hinauswerfen und nicht in geöffneten Fenstern sitzen.

Für die Fachräume gelten gegebenenfalls zusätzliche Regelungen, die von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern mitgeteilt werden.

Werden Schäden verursacht, sind diese der Hausmeisterin oder dem Sekretariat und einer Lehrperson zu melden.

Zu Beginn des Unterrichts hält sich jeder an seinem Platz auf und legt sein Arbeitsmaterial bereit.

Sollte fünf Minuten nach dem Klingeln die Lehrperson nicht im Raum sein, melden sich der Klassensprecher oder sein Vertreter im Sekretariat.

Jeder bleibt auf seinem Platz und verhält sich so, dass niemand gestört wird.

Alle tragen zu einer angenehmen Unterrichtsatmosphäre bei. Keiner hat das Recht, den Unterricht zu stören. Somit sind auch Verspätungen zu vermeiden.

Das Eigentum jedes Einzelnen und der Schule wird geachtet, es wird nicht beschädigt oder zerstört.

Schulfremde Personen dürfen sich auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung aufhalten. Sie sollten sich daher im Sekretariat melden.

Gegenstände, die Mitschülern schaden könnten, dürfen nicht mitgebracht werden.

Auf dem Tennenplatz sind Wurf- und Ballspiele in den Pausen erlaubt. In den Randbereichen des Pausenhofes darf mit kleinen leichten Bällen unter Berücksichtigung der Interessen anderer gespielt werden.

Der Haupteingang muss für Besucher freigehalten werden.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. In zwingenden Ausnahmefällen melden sie sich bei der Schulleitung. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe wird im Schadensfall keinerlei Haftung übernommen, Versicherungsschutz besteht nicht.

Nach dem Unterrichtsende muss das Schulgebäude verlassen werden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht im Ganztag sind und die in der Mittagspause auf Wunsch der Eltern nach Hause fahren, müssen eine von den Eltern unterschriebene Erlaubnis der Schulleitung zur Unterschrift vorlegen, diese wird an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin gegeben.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die in der Schule bleiben, müssen sich in den ausgewiesenen Bereichen des Schulgeländes aufhalten. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die das Bistro32 besuchen, müssen den Fußweg zwischen dem Sanitop-Stadion und dem Hallenbad benutzen. Die Hausordnung im Bistro ist einzuhalten. Nach dem Essen kehren die Schülerinnen und Schüler in die Schule zurück und halten sich in den ausgewiesenen Bereichen auf.

Der Verzehr anderweitig bestellter Fertiggerichte (Pizza, Döner, u.ä.) ist im gesamten Schulgebäude untersagt.

Der Verkauf von Brötchen, Getränken u.a. erfolgt nur in der Cafeteria. Sonderaktionen sind frühzeitig durch die Schulleitung zu genehmigen.

Veranstaltungen, die den Unterricht beeinflussen, sind frühzeitig bei der Schulleitung abzusprechen und ggf. bei der Schulkonferenz zu beantragen. Die Hausmeisterin ist zu informieren.

Die Nutzung mitgebrachter Inliner, Skateboards u. ä. ist wegen des Verletzungsrisikos auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Für den Alarmfall und zur Unfallverhütung geben die Klassen- und Kurslehrer besondere Anweisungen bekannt.

Unfälle werden sofort bei der aufsichtsführenden Person und/oder im Sekretariat gemeldet.

Alle unterstützen das Engagement des Schülersanitätsdienstes, über die Vorgehensweise sind alle Lehrerinnen und Lehrer informiert.

Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Weg zwischen Elternhaus und Schule bzw. von und zu einer Schulveranstaltung.

Fahrräder müssen abgeschlossen sein und sind nur auf dem Schulgelände während der normalen Schulzeit versichert. Im Rahmen von Unterrichtsgängen sind Fahrräder nicht über die schulische Versicherung abgedeckt. Für mutwillige Beschädigungen haften Verursacher und gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. In zwingenden Ausnahmefällen melden sie sich bei der Schulleitung. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe wird im Schadensfall keinerlei Haftung übernommen, Versicherungsschutz besteht nicht.

Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nicht mitgebracht werden. Auf keinen Fall sollten diese Dinge unbeaufsichtigt in Schul- oder Jackentaschen bleiben. Es besteht kein Versicherungsschutz.

Schülereigene mobile Digitalgeräte [Handy, MP3-Player, Laptop u. ä.] und Sportgeräte [Inliner, Skateboards u. ä.] sind in keinem Fall versichert.

Mitgebrachte Musikinstrumente sind der Schule zu melden, damit der Versicherungsschutz beantragt werden kann, und im Musikraum abzustellen. Sollten andere Geräte im Unterricht benötigt werden, sind sie bis zum Gebrauch an dem für sie vorgesehenen Platz abzustellen.

Handys und andere mobile Digitalgeräte müssen während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben.

MP3-Player dürfen in den Pausen und Freistunden benutzt werden.

Generell gilt: Bild- und Tonaufzeichnungen und deren Wiedergabe sind den Schülern auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

Wenn ein Handy oder mobiles Digitalgerät entgegen den Regelungen der Hausordnung verwendet wird, wird es der betreffenden Schülerin oder dem betreffenden Schüler abgenommen und muss bei der Schulleitung abgeholt werden.