Arbeitsplanung: erfolgt ab Jahrgangsstufe 5, 2. Halbjahr (5.2) in der Klassenleiterstunde
selbstverantwortlich durch die SuS, indem sie ihren täglichen Arbeitsschwerpunkt im dafür
vorgesehenen Raster eintragen. Zu Beginn des 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 wird das
selbstständige Arbeiten zunächst trainiert, das bedeutet, dass die Schüler in der
Lernzeitstunde die Aufgaben des Faches bearbeiten, in der der jeweilige Fachlehrer
anwesend ist. So können die Anforderungen des jeweiligen Faches konkret besprochen und
auch deren Umsetzung sofort kontrolliert werden. Nach den Herbstferien wird diese
Vorgehensweise schrittweise zugunsten der eigenständigen Arbeitsplanung
zurückgefahren.
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