Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens gelten bezüglich der Mund-Nase-Bedeckung wieder die Regelungen vom Beginn des Schuljahres. Hinzugekommen sind regeln zum Lüften:
Lüften:
Nach 20 Minuten Unterricht und in jeder Pause muss der Klassenraum mit weit geöffneten Fenstern gelüftet werden, auch wenn es draußen kalt ist. Zur besseren Wirksamkeit soll quergelüftet werden, d. h. dass auch die Türen weit geöffnet werden.
Mund-Nase-Bedeckung:
Auf dem gesamten Schulgelände müssen alle Schülerinnen, Schüler und Besucher eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, auch im Unterricht und am Sitzplatz. (Ausnahmen gelten aus medizinischen Gründen nach Vorlage eines ärztlichen Attests.)
Verhalten im Bistro 32:
Vor dem Betreten des Bistros müssen die Hände desinfiziert werden.
Beim Warten vor der Essensausgabe muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden und ein Mundschutz getragen werden. Ebenfalls beim Wegbringen des Tabletts muss ein Mundschutz getragen werden. Er darf nur am Sitzplatz zum Essen abgelegt werden.
Es dürfen maximal 10 Schülerinnen und Schüler derselben Jahrgangsstufe an einem Tisch sitzen. Die festen Sitzplätze müssen eingehalten werden.
Das übliche Abwischen der Tische muss in den Jahrgangsstufen 5 und 6 gewissenhaft vom Tischdienst, in den höheren Jahrgangsstufen von einem Schüler oder einer Schülerin je 10er-Tisch gewissenhaft durchgeführt werden.