Katholische und Evangelische Religion

Der Religionsunterricht fördert religiöse Bildung und leistet damit einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.
Der Religionsunterricht ist offen für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Überzeugungen und leistet dadurch einen Beitrag zur Verständigung in der Pluralität.
Der Religionsunterricht zielt auf überprüfbare Kompetenzen und Inhalte, wobei sich der Glaube selbst einer Überprüfung entzieht.

Aufgaben und Ziele

Der Religionsunterricht begleitet Kinder und Jugendliche bei ihrer Suche nach Orientierung und Lebenssinn und stellt auf altersgemäße Weise den Zusammenhang von Glauben und Leben dar. So ermöglicht er, die Bedeutung des Evangeliums von Jesus Christus im Leben zu entdecken und im christlichen Glauben eine Hilfe zur Deutung und Gestaltung des Lebens zu finden. Darüber hinaus informiert er aber nicht nur über den christlichen Glauben und seine Traditionen, sondern bringt die Heranwachsenden auch mit Glauben als Einstellung, Haltung und Lebenspraxis in Berührung.

Wahrnehmen und Begleiten

Der Religionsunterricht nimmt Kinder und Jugendliche mit ihren Lebensfragen, Sorgen, Ängsten, Erwartungen und Hoffnungen ernst. Er achtet sie als Mitgestalter/-innen ihrer religiösen Alltagswelt und stärkt die Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft.
Zudem ermutigt er die jungen Menschen, sich selbst und einander als Geschöpfe Gottes mit individuellen Gaben und Grenzen im Blick auf gemeinsame Aufgaben anzunehmen und zu stärken.
Plurale Lebensverhältnisse, religiöse Phänomene und Sinndeutungsangebote werden aufgenommen und Raum zur Wahrnehmung und Reflexion in individueller, gemeinschaftlicher und gesellschaftlicher Perspektive gegeben.

Keine religiöse Bildung ohne Medien

Es geht für den Religionsunterricht nicht nur darum, Medien methodisch sinnvoll zu nutzen. Er unterstützt die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer jeweils eigenen Medienprägung. Der Religionsunterricht hilft damit Kindern und Jugendlichen, entwicklungstypische Sinn- und Identitätsfragen zu beantworten. Medienbildung ist dabei ein wichtiger Beitrag, die gesellschaftliche Anschlussfähigkeit und damit auch die Zukunftsfähigkeit des Religionsunterrichts zu gewährleisten.

In dieser Weise kommt dem kath. und ev. Religionsunterricht die Aufgabe zu, verstärkt die jugendliche Medienkultur in die Kommunikation des Evangeliums einzubeziehen und damit ein wertegeleitetes Handeln zu fördern.

Wissen, Verstehen und Kommunizieren

Im Religionsunterricht wird der Blick für die christliche Prägung unserer Kultur geöffnet und elementar in die biblisch-christliche Tradition eingeführt. Der Religionsunterricht befähigt die Heranwachsenden in diesem Zusammenhang zur Auslegung der Bibel und fördert altersgemäße Zugänge.
Biblisch-christliche Tradition wird dem kritischen Gespräch ausgesetzt und geholfen, religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln.

Die biblisch-christliche Tradition wird dem kritischen Gespräch ausgesetzt und den Schülerinnen und Schülern werden Zugänge erschlossen, eine religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. In diesem Sinne dient der Religionsunterricht der individuellen, gemeinschaftlichen sowie gesellschaftlichen Orientierung und ermöglicht Schritte auf dem Weg zum persönlichen, verbindenden Glauben.

Gestalten und verantwortlich Handeln

In Dialog und Auseinandersetzung mit anderen Sinn- und Wertangeboten dient der Religionsunterricht dem kulturellen Verstehen und der Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, am „Streit um die Wirklichkeit“ teilzunehmen und angeleitet, eigene Positionen zu entwickeln und zu vertreten. Auf diesem Wege ermöglicht er Begegnungen und fördert die Bereitschaft, andere Auffassungen zu tolerieren und von anderen zu lernen.
Mit anderen zusammen befähigt er, die Frage nach Gut und Böse, Recht und Unrecht zu stellen und setzt sich für ein Leben in Freiheit, Demokratie und sozialer Verantwortung ein.
Insofern ermutigt der Religionsunterricht zu verantwortungsvollem, solidarischem Handeln auf der Grundlage christlicher Wertvorstellungen und übt dieses exemplarisch ein.
Über das eigenständige unterrichtliche Anliegen hinaus beteiligt sich der Religionsunterricht an Bemühungen, die Schule als Lebens- und Erfahrungsraum für alle Beteiligten zu gestalten.
Dazu trägt er durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten bei, durch Exkursionen zu Moscheen, Synagogen etc. sowie durch Auseinandersetzungen mit Zeugen anderer Religionen im Unterricht.

Rechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts

Der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ordentliches Lehrfach, das von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet wird.