Überspringen einer Jahrgangsstufe
Schülerinnen und Schüler können im Einvernehmen und nach positivem Versetzungskonferenzbeschluss eine Klasse überspringen, wenn sie in der bisherigen Klasse nicht mehr angemessen gefördert werden können.
Schülerinnen und Schüler können im Einvernehmen und nach positivem Versetzungskonferenzbeschluss eine Klasse überspringen, wenn sie in der bisherigen Klasse nicht mehr angemessen gefördert werden können.