Schulische Abläufe am Gymnasium Laurentianum während der Corona-Pandemie

Kurz vor Beginn des Schuljahres informierte das Ministerium in einer Schulmail über die für die nächste Zeit geltenden Verhaltensregeln.

Empfehlung zum Tragen einer Maske

Nach aktueller Rechtslage ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen Beschäftigten empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Testungen

Testungen in der Schule sind nicht vorgesehen. Ausnahmen sind der erste Schultag sowie Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler im Schulalltag Symptome entwickeln, die auf eine Corona-Infektion hinweisen. In beiden Fällen ist der Selbsttest freiwillig.

Es wird demnach keine verpflichtenden, sondern ausschließlich anlassbezogene Testungen geben. Dazu bekommen alle Schülerinnen und Schüler monatlich 5 Schnelltests zur Verfügung gestellt. Diese sollen auf freiwilliger Basis bei Symptomen oder bei engem Kontakt zu Infizierten zu Hause angewendet werden.

Im Krankheitsfall

Der Schulbesuch soll möglichst nur symptomfrei erfolgen. Vor allem bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei einem negativen Antigentest – nicht angezeigt.

Ausführliche Informationen zu dieser Thematik können Sie der Internetseite des Ministeriums entnehmen: